Gesetzliche Regelungen für Olivenöl

Gesetzliche Regelungen für Olivenöl

Olivenöl erfreut sich global gesehen einer hohen Wichtigkeit. Eigens für dieses Produkt (und Tafeloliven) wurde 1959 der Internationale Olivenrat (International Olive Council - IOC) in Madrid gegründet, der direkt den Vereinten Nationen unterstellt ist. Hier versammeln sich die Gesandten der Mitgliedsstaaten, Produzenten- und Konsumenteninteressen, um weltweit einheitliche Qualitätsstandards und Untersuchungsmethoden festzulegen. Die Europäische Union setzt diese Standards direkt in ihrer Gesetzgebung um. Die Qualität von Oliven- und Oliventresterölen sowie deren Vermarktung innerhalb der Europäischen Union wird direkt durch diese drei Verordnungen geregelt und sichergestellt:

 

- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse

- Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung

- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 29/2012 mit Vermarktungsvorschriften für Olivenöl

 

Olivenöl ist das am meisten regulierte Lebensmittel auf EU-Ebene. Hier finden sich alle Vorgaben für Inverkehrbringer zur Kennzeichnung, Laboranalysemethoden, chemische Grenzwerte, Regeln zur Verkostung, wie ein Olivenöl objektiv (nicht) schmecken darf, zollrechtliche Bestimmungen, Gebindegrößen und vieles mehr. Es gibt quasi nichts, was nicht geregelt bleibt. Alles nicht explizit Erlaubte ist verboten. Damit soll dem Verfälschungspotenzial dieses hochwertigen Produkts kein Vorschub geleistet und der Verbraucher vor Täuschung geschützt werden.

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